Geschäftsführer Niederlassung Köln
Zahnarztpraxen dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Gesundheit der Patienten im Kieferbereich. Dabei gerät leicht außer Acht, dass sie rechtlich im Grunde Wirtschaftsunternehmen sind und insofern auch hier eine Vielzahl unübersichtlicher Regelungen gelten. Umso hilfreicher ist es, wenn ein echter Profi wie Dr. Uwe Schlegel diese Regelungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen nachvollziehbar erläutert. Dr. Schlegel ist dafür gleich in mehrfacher Hinsicht prädestiniert - als hochkarätiger Spezialist für Arbeitsrecht und Ehemann einer Zahnärztin mit eigener Praxis.